Schutz des Wassers ...... und

Infos zu Kanalbau, Maschinensteuerung

Wasser ist ein kostbares Gut. Wir sind vom Süßwasser abhängig und sind im Sinn der nachfolgenden Generationen verantwortlich, mit dieser Ressource achtsam umzugehen.

Die Entsorgung unserer Abfälle – ob flüssig oder fest – muß geregelt funktionieren. Für die Kanäle bedeutet dies: es darf kein verschmutztes Wasser ungeregelt aus dem Leitungssystem entweichen.

Gesetzlich geregelt wird dies im Wasserhaushaltsgesetz.  Bis zur Vorflut im öffentlichen Kanalsystem ist jeder Einleiter selbst für die Ableitung verantwortlich.

Die Umsetzung dieser Forderung ist in Wasserschutzgebieten ab 2009 verpflichtend, in den anderen Gebieten bis Ende 2015 notwendig.

 

 

Wir bieten Ihnen die Untersuchung der Situation vor Ort, einschließlich Bestandspläne und Vorschläge für notwendige Sanierungsmaßnahmen an.

 

Die DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) schätzt, dass von den rund 1,5 Millionen Kilometer Grundleitungen auf privatem Grund 40 Prozent sanierungsbedürftig sind.

Im Bereich von Tankstellen ist die Sonderqualifikation nach § 19 WHG gefordert. Im Umgang mit Treibmitteln ist besondere Achtsamkeit gefordert. 1 Tropfen Öl verschmutzt 1.000 l Wasser. Unsere Bauleiter werden jährlich weitergebildet, um Ihnen diese Qualifikation bieten zu können.